Mindestmaße Bildschirm- und Büroarbeitsplätze

Arbeitsflächenmaße/ Arbeitsfläche:

Mindestanforderungen 1200*, 1600 800 650–850 mm

für Stehende Tätigkeiten 950–1250 650–1250 mm

für Steh-Sitz Arbeitstische 650-1250 mm

* für Arbeitsplätze mit nur einem Bildschirmgerät, Schriftgut nur in geringem Umfang, ohne wechselnde Tätigkeiten

*Breiten von 1200mm können zum Beispiel durch tischhohe Bürocontainer auf das Mindestmaß von 1600mm Breite ergänzt werden. Die Maße der Arbeitsfläche sollten in Breite und Tiefe ein Vielfaches von 100mm betragen.

Quelle: http://www.vbg.de/

Die komplette Broschüre finden Sie unter:

DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ (vbg.de)